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Wie kann ich mich selbstständig machen?

Wer auf eigene Rechnung arbeitet, hat mehr Freiheiten, verzichtet aber auf den gesetzlichen Schutz eines oder einer Angestellten. So haben Selbständigerwerbende keinen Anspruch auf Arbeitslosenversicherung. In der Sozialversicherung gilt als selbstständig erwerbend, wer unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeitet sowie in unabhängiger Stellung ist und das wirtschaftliche Risiko selbst trägt. Die Ausgleichskasse prüft, ob eine versicherte Person im Sinne der AHV selbstständig erwerbend ist. Selbstständigerwerbende treten nach aussen mit eigenem Firmennamen auf. Sie verfügen über eine eigene Infrastruktur und stellen in eigenem Namen Rechnung, tragen das Inkassorisiko und rechnen unter Umständen die Mehrwertsteuer ab. Sie entscheiden selbst, wie sie sich organisieren, wie sie arbeiten und ob sie Arbeiten an Dritte weitergeben. Zudem sind Selbständigerwerbende für mehrere Auftraggeber tätig.

Wichtig: Wenn du als Selbstständigerwerbende/r arbeiten willst, so lasse dich professionell beraten. Dein Einkommen muss auf die Dauer für deine Arbeit und sämtliche Auslagen ausreichen. Oft helfen eine Kalkulation und ein Businessplan. Vergewissere dich bei der AHV-Ausgleichskasse, ob du für diese Tätigkeit rechtlich auch als selbstständig erwerbend qualifiziert bist.