In deinem Lehrvertrag sollte die Lohnfortzahlung bei Krankheit genau geregelt sein (Lohnfortzahlung, OR 324).
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Lernende gegen Berufsunfall, Berufskrankheiten und Nichtbetriebsunfall zu versichern (Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung obligatorisch, UVG 1/8, UVV 12). Die Prämien für die Betriebsunfallversicherung muss der Arbeitgeber übernehmen (Prämien, UVG 91). Die Prämien für die Nichtbetriebsunfallversicherung können vom Lohn abgezogen werden (viele Arbeitgeber übernehmen jedoch die Prämien ebenfalls für Lernende). Lernende haben in der Regel während des ersten Lehrjahres Anspruch auf eine kostenlose ärztliche Untersuchung mit besonderer Berücksichtigung arbeitsmedizinischer Aspekte. Die Kantone können diese Untersuchung für obligatorisch erklären.
Ich habe gekündigt und gehe für einige Monate auf Reisen. Was muss ich beachten bezüglich meiner Krankenversicherung?
Kläre mit deiner Krankenkasse ab, wie du dich am besten versicherst. Wichtig ist, dass du immer gegen Unfall versichert bist, auch wenn du gerade nicht arbeitest. Ein Unfall mit Spitalaufenthalt kann sehr hohe Kosten verursachen, das kann ohne Versicherungsschutz sehr teuer werden.
Wichtig: Wenn du nicht mehr durch den Betrieb unfallversichert bist, musst du eine Unfallversicherung abschliessen.

