Für Militär und Zivilschutz richtet dir die Erwerbsersatzordnung für die geleisteten Diensttage eine Erwerbsausfallentschädigung aus.
Die EO regelt auch die Mutterschaftsentschädigung. Nach Niederkunft erhältst du während mindestens 14 Wochen (je nach GAV oder Einzelarbeitsvertrag auch länger) eine Mutterschaftsentschädigung. Das gilt, sofern du erwerbstätig bist, also angestellt oder selbstständig bist oder aufgrund von Beitragszeit Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung hast.
Wirst du als Lernende/r arbeitslos (z. B. bei Schliessung eines Betriebes), müssen dir dein Arbeitgeber, das Berufsbildungsamt und deine Eltern bei der Suche nach einer neuen Stelle behilflich sein.

