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Welche Fragen muss ich im Gespräch beantworten und welche nicht?

Wenn du gefragt wirst, ob du schwanger bist, früher eine schwere Krankheit hattest oder ob du lesbisch, schwul, bi- oder transsexuell bist, musst du diese Fragen nicht beantworten. Weiter darfst du nicht gefragt werden, ob du einer politischen Partei angehörst, welche Religion du hast oder ob du HIV-positiv bist. Der Arbeitgeber darf dich auch nicht fragen, ob du Mitglied einer Gewerkschaft bist. In diesen Fällen darfst du zur Notlüge greifen.

Es gibt eine Einschränkung: Du musst ehrlich sein, wenn die Frage relevant ist für die Arbeit. Falls du zum Beispiel in der Pflege tätig bist, musst du den Arbeitgeber über ansteckende Krankheiten informieren. Wenn körperliche Fitness eine Bedingung für den Beruf ist oder du gefährliche Tätigkeiten verrichten müsstest (beispielsweise mit giftigen Stoffen arbeiten), darfst du zu einer bestehenden Schwangerschaft befragt werden. Bei der Tätigkeit für eine Kirche oder eine politische Partei, die sich einer bestimmten Geisteshaltung verpflichtet hat, darf der Arbeitgeber dich fragen, ob du einer politischen Partei oder einer Kirche angehörst.

Wichtig: Stell dich auf mögliche heikle Fragen ein. Wenn du unsicher bist, frage nach, wo der Arbeitgeber einen Zusammenhang zwischen einer bestimmten Frage und der Stelle sieht.