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Darf für mich trotz Lehre Kurzarbeit eingeführt werden? 

Für dich als lernende Person darf Kurzarbeit nur in Ausnahmefällen eingeführt werden. Wenn in deinem Betrieb Kurzarbeit eingeführt wird, ist dein Arbeitgeber dazu verpflichtet, dich weiterhin voll auszubilden, soweit es ihm zumutbar ist. Wenn die Kurzarbeit unumgänglich wird, muss dein Arbeitgeber deine Eltern und das Berufsbildungsamt informieren: Die neu festgelegte Arbeitszeit bedarf einer Vertragsänderung. Eine Lohnkürzung bei Kurzarbeit müsste mit deinem Einverständnis und dem der gesetzlichen Vertretung schriftlich vereinbart werden.

Wichtig: Wenn du die Abschlussprüfung wiederholen musst und der Termin nicht mehr in die Dauer des Lehrverhältnisses fällt, muss dir dein Arbeitgeber dafür keinen Lohn bezahlen.