Wenn du bei der Arbeitslosenkasse gemeldet bist und Taggelder beziehst, bist du automatisch gegen Unfall versichert. Auch bei Krankheit zahlt die Arbeitslosenkasse für eine beschränkte Dauer Taggelder aus. Anders sieht es aus, wenn du nach der Lehre einen Auslandaufenthalt oder eine Vollzeitausbildung machst. Dann musst du dafür sorgen, dass keine Versicherungslücke entsteht. Du kannst bei der Unfallversicherung deines letzten Arbeitgebers eine sogenannte Abredeversicherung abschliessen. Du musst die Versicherung innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Anstellung abschliessen.
Bin ich nach der Lehre noch versichert?

