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Ab wann zahle ich in die Pensionskasse (2. Säule) ein?

Ab dem 1. Januar deines 18. (für die Risiken Invalidität und Tod) respektive deines 25. Altersjahres (für das Sparen im Alter) wirst du pensionskassenpflichtig. Dafür sind der Arbeitgeber wie auch der/die Arbeitnehmende beitragspflichtig. Das bedeutet, dass nicht nur dir Beiträge vom Lohn abgezogen werden, sondern auch der Arbeitgeber Beiträge in mindestens gleicher Höhe entrichtet. Der Arbeitgeber wählt die Pensionskasse. Die Pensionskassen bieten unterschiedliche Pläne an. Einige sehen bessere Vorsorgeleistungen vor als das Minimum, welches das Gesetz vorschreibt (Obligatorium). Die Leistungen sind auf dem Versicherungsausweis ersichtlich, welchen du jedes Jahr erhältst.

Wenn du ab 25 den Arbeitgeber wechselst, muss die Pensionskasse deines früheren Arbeitgebers dein Pensionskassenguthaben an diejenige deines neuen Arbeitgebers überweisen (FZG 3). Dafür musst du deiner früheren Pensionskasse die Daten der neuen Pensionskasse mitteilen. Falls du keine neue Stelle hast, muss die frühere Pensionskasse dein Guthaben auf ein sogenanntes Freizügigkeitskonto bei einer Freizügigkeitseinrichtung (Bank oder Versicherung) deiner Wahl überweisen. Falls du deine frühere Pensionskasse nicht über das weitere Vorgehen informierst, überweist diese dein Guthaben nach frühestens sechs Monaten und spätestens zwei Jahren auf ein Freizügigkeitskonto bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG (FZG 4). Dort wird ein sogenanntes Freizügigkeitskonto für dein Guthaben eröffnet. Sobald du eine neue Stelle hast, solltest du dein Guthaben an die Pensionskasse deines neuen Arbeitgebers übertragen lassen. Kümmere dich bei jedem Stellenwechsel darum, dass dein Altersguthaben an die neue Pensionskasse überwiesen wird.

Wichtig: Informiere dich bei deinem Arbeitgeber über die Regelungen bezüglich der Pensionskasse (Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, BVG 7).

Wichtig: Behalte immer den Überblick darüber, wo sich dein Guthaben aus der Pensionskasse befindet und sorge dafür, dass es sich immer an einem einzigen Ort befindet. Halte deine Pensionskasse oder deine Freizügigkeitseinrichtung über Adress- und Zivilstandsänderungen schriftlich auf dem Laufenden und bewahre deine Unterlagen sorgfältig auf.