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Ab wann zahle ich AHV/IV?

Als Arbeitnehmer/in bist du bei der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) versichert. Dafür musst du AHV-Beiträge bezahlen, und zwar ab dem 1. Januar des Jahres, in welchem du 18 Jahre alt wirst. Der Arbeitgeber muss deinen Beitrag von deinem Lohn direkt abziehen (Grundsatz: Zahlungspflicht ab 18 Jahren, AHVG 3; Direkter Lohnabzug, AHVG 5-6/51).

Hast du noch kein Einkommen, wirst du erst ab dem 1. Januar nach Vollendung deines 20. Altersjahrs beitragspflichtig und musst einen Minimalbetrag bezahlen (Minimalbeitrag, AHVG 3 / 25, Hinterlassenenversicherung). Für die IV (Invalidenversicherung) gelten dieselben Beitragspflichten.

Wenn du für längere Zeit ins Ausland gehst (länger als ein Jahr), so ist es unbedingt zu empfehlen, dass du dich mit dem AHV-Ausweis bei der AHV-Zweigstelle deiner Wohngemeinde meldest.