Der Arbeitgeber darf dich keiner gesundheitlichen und sittlichen Gefährdung aussetzen. Das beinhaltet unter anderem sexuelle Belästigung und sexuelle Übergriffe (Sittlichkeitsgrundsatz, ArG 29). Als sexuelle Belästigung gilt jedes belästigende Verhalten sexueller Natur, das deine Würde beeinträchtigt und von dir unerwünscht ist. Schon anzügliche oder peinliche Bemerkungen mit sexuellem Charakter, Blicke, Witze oder andere Äusserungen sind als Belästigung einzustufen, wenn sie so empfunden werden. Teile der belästigenden Person möglichst sofort mit, dass du deren Verhalten als sexuelle Belästigung empfindest und nicht akzeptierst. Bist du unsicher, wie du dich verhalten oder wie du die Situation einschätzen sollst, dann nimm Kontakt auf mit deinem/deiner Vorgesetzten, dem/der Personalverantwortlichen, einer Lehrperson oder einer anderen Vertrauensperson, mit deiner Gewerkschaft oder einer externen Anlaufstelle. Deine Kontaktpersonen unterstehen der Schweigepflicht, und für dich dürfen keine negativen Konsequenzen entstehen.
Wie reagiere ich auf sexuelle Belästigung?
