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Wie oft kann ich Ferien machen?

Die Ferienansprüche sind im OR und teilweise in GAV geregelt. Die Kantone oder dein Arbeitgeber können von sich aus eine Woche zusätzlich vorschreiben (Ferien, OR 329). Dein Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt deiner Ferien, wobei er auf deine Wünsche Rücksicht nimmt, sofern diese mit den Interessen des Betriebes vereinbar sind. Mindestens zwei Ferienwochen jährlich musst du zusammenhängend beziehen (Zeitpunkt, OR 329c).

Wichtig: Du darfst nicht länger als die anderen Mitarbeitenden im Betrieb arbeiten. Aufräumarbeiten dürfen nicht ausserhalb der gesetzlich erlaubten Zeit liegen. Der Arbeitgeber darf dich nicht dazu verpflichten, nach der Arbeit zu Hause für den Betrieb zu arbeiten (ArG 31).

Wichtig: Dein Arbeitgeber muss dir frühzeitig mitteilen, wann er möchte, dass du deine Ferien beziehst. Wenn du deine Lehre in einer Firma mit Betriebsferien beginnst, muss dies beim Abschluss des Lehrvertrags geregelt werden.

Wichtig: GAVs schreiben manchmal kürzere Arbeitszeiten und höhere Leistungen vor als das Gesetz oder die Verordnungen. In diesem Fall haben die GAVs Vorrang. Der Arbeitsvertrag muss den GAV einhalten.