Wenn du die Lehrabschlussprüfung nicht bestehst, kannst du sie höchstens zweimal wiederholen (Wiederholung, BBV 33).
Bei Wiederholungen werden nur die Fächer geprüft, in denen du an der früheren Prüfung eine ungenügende Note erreicht hast. Das Ergebnis der Prüfung wird durch eine Gesamtnote ausgedrückt. Diese wird als Mittelwert aus den Noten der Pflichtfächer auf eine Dezimalstelle gerundet (Notengebung, BBV 34). Die Noten in den einzelnen Fächern und die Gesamtnote werden dir und dem Arbeitgeber durch einen Notenausweis bekannt gegeben, auf dem man sieht, ob du die Prüfung bestanden hast.
Wichtig: Wenn du die Lehrabschlussprüfung wiederholen musst und zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in einem verlängerten Lehrverhältnis stehst, wird dir für diese Zeit kein Lohn geschuldet.

