Die Berufsfachschule vermittelt dir die schulische Bildung. Sie besteht aus beruflichem und allgemeinbildendem Unterricht. Der Besuch der Berufsfachschule ist obligatorisch, und der obligatorische Unterricht ist unentgeltlich. Der Arbeitgeber muss dir die notwendige Zeit ohne Lohnabzug frei geben (Ziel und Zweck, BBG 21/22 / OR 345a). Die Schulzeit gilt als Arbeitszeit.
Die Kantone, in denen die Bildung in beruflicher Praxis erfolgt, sorgen für ein bedarfsgerechtes Angebot an Berufsfachschulen. Sie haben auch die Aufsicht über die Qualität der schulischen Bildung (BBG 24).
Lehrpersonen, die in der beruflichen Grundbildung unterrichten, müssen über eine entsprechende Bildung verfügen. Der Bundesrat legt die entsprechenden Mindestanforderungen fest (Anforderungen der Lehrkräfte, BBG 46). Die Lehrpersonen sind verpflichtet, sich beruflich fortzubilden (Lehrer / Ausbildung und Fortbildung, BBG 46 / BBV 43). Wenn du in einem Betrieb arbeitest, gehst du trotzdem zur Schule.
Normalerweise dauert die Schule mindestens ein paar Tage pro Woche (kann je nach Kanton unterschiedlich sein).
Wenn die Schule länger als einen Tag pro Woche geht, muss der restliche Unterricht zusammenhängend stattfinden.
Ein Schultag darf neun Lektionen (à 45–50 Min.) nicht überschreiten – einschliesslich der Frei- und Stützkurse.
Mangels Anmeldungen ist es jedoch nicht allen Berufsfachschulen möglich, Stützkurse anzubieten (Dauer, BBV 18).
Wichtig: Absenzen musst du begründen. Unentschuldigte Absenzen werden gemäss der kantonalen Absenzenordnung bestraft. Halte dich an die Absenzenregelung.
