Das Gesetz schreibt vor, dass du nur von Fachleuten ausgebildet werden darfst. Diese müssen über eine qualifizierte Bildung sowie über angemessene Fähigkeiten verfügen (Berufsbildner, BBG 45). Diese werden entweder mit einem Diplom oder einem Kursausweis nachgewiesen (Anforderungen an den Arbeitgeber, BBV 40–54).
Wer darf Lernende ausbilden?

