1. Jugendliche gelten bis zum 18. Geburtstag. Reguläre Arbeit ist ab 15 Jahren erlaubt, leichte Arbeiten bereits ab 13.
2. Die tägliche Arbeitszeit darf höchstens 9 Stunden betragen und muss mit Pausen innerhalb von 12 Stunden liegen. Es gilt eine tägliche Ruhezeit von mindestens 12 Stunden.
3. Jugendliche bis 16 Jahre dürfen nur bis 20 Uhr arbeiten. Ab 16 Jahren ist Arbeit bis 22 Uhr möglich (vor Berufsschultagen nur bis 20 Uhr).
4. Nachtarbeit (22–6 Uhr) und Sonntagsarbeit sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen bestehen nur mit Bewilligung oder für bestimmte Lehrberufe laut WBF-Verordnung (mehr dazu unter www.admin.ch > «Verordnung des WBF über die Ausnahmen vom Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit während der beruflichen Grundbildung»).
5. Gefährliche Arbeiten sind verboten. In der beruflichen Grundbildung können sie ab 15 Jahren erlaubt sein, wenn sie für die Ausbildung notwendig sind und Schutzmassnahmen bestehen.
Welcher besondere Schutz gilt für Jugendliche unter 18 Jahren?

