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Welche Zeugnisse und Abschlüsse erhalte ich nach der Lehre?

Wenn du die Lehrabschlussprüfung bestanden hast, erhältst du bei der zweijährigen Grundbildung ein Attest (EBA), bei der drei- bis vierjährigen Grundbildung ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) und bei der erweiterten Grundbildung mit Berufsmaturität ein Fähigkeitszeugnis sowie ein Berufsmaturazeugnis (Fähigkeitszeugnis, BBG 37-39).

Nach Beendigung der beruflichen Grundbildung muss dir der Arbeitgeber ein Zeugnis ausstellen, das die erforderlichen Angaben über den erlernten Beruf und die Dauer der Lehre enthält.
Auf Verlangen von dir oder deiner gesetzlichen Vertretung hat das Zeugnis auch über deine Fähigkeiten, deine Leistungen und dein Verhalten Aussagen zu machen (Lehrzeugnis, OR 346a).

Mit diesen Dokumenten bist du berechtigt, dich als gelernte/n Berufsangehörige/n zu bezeichnen.