Der Arbeitgeber muss dir die für die Herstellung der Prüfungsarbeit notwendige Zeit (ohne Lohnabzug), Arbeitsraum, Werkzeuge sowie gegebenenfalls das Materia unentgeltlich zur Verfügung stellen oder vergüten (Finanzierung / Werkzeuge, BB 41)
Wenn eine Nachprüfung nach Ablauf der Lehrzeit stattfindet, muss dich der Arbeitgeber während der für die Prüfung notwendigen Zeit entlöhnen.
Wichtig: Bei Beginn der Lehre muss dir die Dienststelle für Berufsbildung das Prüfungsreglement aushändigen.
Wichtig: Zahlreiche Informationen zur Berufsfachschule findest du online im Lexikon der Berufsbildung: www.lex.berufsbildung.ch.
