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Welche Unterstützung muss mir der Arbeitgeber während der Prüfung geben?

Der Arbeitgeber muss dir die für die Herstellung der Prüfungsarbeit notwendige Zeit (ohne Lohnabzug), Arbeitsraum, Werkzeuge sowie gegebenenfalls das Materia unentgeltlich zur Verfügung stellen oder vergüten (Finanzierung / Werkzeuge, BB 41)

Wenn eine Nachprüfung nach Ablauf der Lehrzeit stattfindet, muss dich der Arbeitgeber während der für die Prüfung notwendigen Zeit entlöhnen.

Wichtig: Bei Beginn der Lehre muss dir die Dienststelle für Berufsbildung das Prüfungsreglement aushändigen.

Wichtig: Zahlreiche Informationen zur Berufsfachschule findest du online im Lexikon der Berufsbildung: www.lex.berufsbildung.ch.