In deinem Lehrvertrag muss Folgendes geregelt sein:
• Art und Dauer der Ausbildung
• Name des Arbeitgebers (evtl. Berufsbildners)
• Lohn
• Probezeit (höchstens drei Monate)
• Arbeitszeit (Stunden pro Tag / pro Woche)
• Ferien (Inhalt, OR 344a / BBG 14).
Der Lehrvertrag kann weitere Bestimmungen enthalten wie:
• Übernahme von Versicherungsprämien
• Unterkunft und Verpflegung
• Beschaffung von Berufswerkzeug
• Gratifikation / 13. Monatslohn.

