Home 5 Ich beginne meine Lehre 5 Was sind die Rechte und Pflichten von Lernenden?

Was sind die Rechte und Pflichten von Lernenden?

1. Du hast Anspruch auf eine fachgemässe und umfassende Ausbildung.
2. Es dürfen dir nur Arbeiten zugewiesen werden, die mit dem Beruf im Zusammenhang stehen und die Ausbildung nicht beeinträchtigen.
3. Du hast die Anordnungen der Berufsbildnerin / des Berufsbildners zu befolgen und die Ihnen übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen.
4. Der Unterricht an der Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse sind obligatorisch. Der Betrieb muss dir die dafür notwendige Zeit ohne Lohnabzug freigeben.
5. Wenn du in bestimmten Fächern Mühe hast, kannst du Stützkurse belegen. In der zweijährigen Lehre mit Eidgenössischem Berufsattest (EBA) hast du bei Lernschwierigkeiten zudem Anrecht auf eine individuelle Begleitung. Solltest du das Qualifikationsverfahren (QV) am Ende der Ausbildung nicht bestehen, kannst du einen Individuellen Kompetenznachweis (IKN) erhalten. Dieser bestätigt die während der Lehre erworbenen Fähigkeiten und erleichtert dir den Einstieg in den Arbeitsmarkt oder eine weitere Ausbildung.
6. Du kannst bis zu einem halben Tag pro Woche während der Arbeitszeit Freikurse besuchen. Du brauchst dazu die Zustimmung deines Lehrbetriebs.
7. Der Lehrbetrieb darf dir den Besuch der Berufsmaturitätsschule BMS nicht verweigern, ausser er kann nachweisen, dass der erfolgreiche Abschluss der Lehre durch den zusätzlichen Unterricht ernsthaft gefährdet ist.
8. Der Lehrbetrieb darf dir den Lohn wegen des Besuchs des Pflichtunterrichtes nicht kürzen. Das gilt ebenso für den Besuch der Berufsmaturitätsschule, überbetrieblicher Kurse, sowie Frei- und Stützkurse. Die anfallenden Kosten beim Besuch überbetrieblicher Kurse hat der Lehrbetrieb zu übernehmen.
9. Bei ganztägigem Pflichtunterricht darfst du am gleichen Tag nicht zur Arbeit im Betrieb herangezogen werden.
10. Bis zum vollendeten zwanzigsten Altersjahr hast du mindestens Anrecht auf 5 Wochen Ferien pro Lehrjahr.