Mit der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob du die in der Verordnung und im Lehrplan umschriebenen Lernziele erreicht hast, die dich zur Ausführung des Berufes befähigen (Abschlussprüfung, Zweck, BBG 33).
Für jeden Beruf gibt es eine Bildungsverordnung. Diese regelt die Organisation und die Dauer der Prüfung, den Prüfungsstoff und die Aufteilung auf die einzelnen Prüfungsgebiete, den Einbezug von Noten der Berufsfachschule sowie die Beurteilung und Notengebung (Reglement / Inhalt, BBV 30-39).
Du hast das Recht und die Pflicht, gegen Ende der Lehrzeit oder auch nach deren Ablauf die Lehrabschlussprüfung abzulegen. Der Arbeitgeber hat dich zur Prüfung anzumelden.

