Lohngleichheit ist ein zentrales Prinzip der sozialen Gerechtigkeit: Frauen und Männer sollen für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten. Dieses Prinzip ist nicht nur eine Frage der Fairness, sondern auch ein verfassungsmässiges Recht. Die Bundesverfassung (Art. 8 Abs. 3) sowie das Gleichstellungsgesetz (GlG) verpflichten alle Arbeitgeber in der Schweiz, Lohndiskriminierung zu verhindern und gleiche Entlöhnung sicherzustellen.
Lohngleichheit bedeutet nicht, dass alle gleich viel verdienen sollen – sondern dass Personen mit vergleichbarer Ausbildung, Erfahrung, Verantwortung und Leistung für eine gleichwertige Tätigkeit denselben Lohn erhalten, unabhängig vom Geschlecht. Es geht darum, objektive Kriterien für die Lohnfestsetzung anzuwenden und keine geschlechtsspezifischen Benachteiligungen zuzulassen.

