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Was bedeutet Lohngleichheit konkret? 

Lohngleichheit ist ein zentrales Prinzip der sozialen Gerechtigkeit: alle sollen für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten. Dieses Prinzip ist nicht nur eine Frage der Fairness, sondern auch ein verfassungsmässiges Recht. Die Bundesverfassung (Art. 8 Abs. 3) sowie das Gleichstellungsgesetz (GlG) verpflichten alle Arbeitgeber in der Schweiz, Lohndiskriminierung zu verhindern und gleiche Entlöhnung sicherzustellen.

Lohngleichheit bedeutet nicht, dass alle gleich viel verdienen sollen – sondern dass Personen mit vergleichbarer Ausbildung, Erfahrung, Verantwortung und Leistung für eine gleichwertige Tätigkeit denselben Lohn erhalten. Es geht darum, objektive Kriterien für die Lohnfestsetzung anzuwenden und keine Benachteiligungen zuzulassen, sei es aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, des Alters, einer Behinderung oder anderer Merkmale.