Die Probezeit dauert höchstens drei Monate. Es gibt auch die Möglichkeit, sie mit Zustimmung der kantonalen Behörde auf insgesamt sechs Monate zu verlängern (Verlängerung der Probezeit, OR 344a). Ein Grund für eine Verlängerung kann sein, dass du mehr Zeit möchtest, um zu entscheiden, ob dir die Lehre entspricht. Auch der/die Berufsbildner/in hat diese Möglichkeit, wenn er/sie mehr Zeit braucht, um zu schauen, wie du arbeitest. Damit eine Verlängerung möglich ist, müssen sich die Vertragsparteien miteinander absprechen.
Meine Probezeit ist bald um und ich bin nicht sicher, ob die Lehre zu mir passt – was soll ich machen?

