Die Vertragsparteien sind:
• du als lernende Person
• der Lehrbetrieb/Lehrbetriebsverbund
• falls du noch nicht volljährig bist: deine Eltern / deine gesetzliche Vertretung.
Der Lehrvertrag muss nach Unterzeichnung vom kantonalen Berufsbildungsamt kontrolliert und genehmigt werden (OR 344 / BBG 14 / BBV 8).
Dein Lehrvertrag muss vor Lehrbeginn schriftlich abgeschlossen werden. Auch wenn kein Lehrvertrag abgeschlossen wird oder der Arbeitgeber diesen nicht oder verspätet einreicht, unterliegt das Lehrverhältnis den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (BBG) (Form / Genehmigung, OR 344a / BBG 14).
Dein Lehrbetrieb hat die Pflicht, dich in deinem Lehrberuf fachgemäss auszubilden. Du selbst verpflichtest dich zu diesem Zweck, für den Arbeitgeber zu arbeiten (Art / Zweck / Pflicht, OR 344).

